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Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr

Gefahrgut-Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
für Beteiligte und beschäftigte Personen

Kursinformationen

⏱ Dauer: 1 Tag (8:00 - 16:00 Uhr)
👥 Teilnehmer:
📍 Ort: Inhouse beim Kunden
✅ Abschluss: Teilnahmebestätigung
📋 Grundlagen: GGBG, GGVSEB, ADR Kapitel 1.3

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Inhalte

• Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
• Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrenklassen)
• Dokumentation (Begleitpapiere)
• Fahrzeug- & Beförderungsarten
• Umschließungen & persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Kennzeichnungen, Bezettelung & orangefarbene Warntafeln
• Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen, etc.)
• Pflichten & Verantwortlichkeiten, Sanktionen
• Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen

Mitarbeiter, die mit dem Transport gefährlicher Güter zu tun haben: Versender, Verpacker und Verlader, Lagerpersonal, Fahrer (ohne volle ADR-Fahrerbescheinigung) und Produktionsmitarbeiter.

Da die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des ADR alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Auffrischung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen.